Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 4 - Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt und zur Änderung weiterer Verordnungen für das Deutsche Patent- und Markenamt (ERVDPMAVEV k.a.Abk.)

V. v. 01.11.2013 BGBl. I S. 3906 (Nr. 65); Geltung ab 12.11.2013, abweichend siehe Artikel 6
|

Artikel 4 Änderung der Patentkostenzahlungsverordnung


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2013 PatKostZV § 1, § 2

Die Patentkostenzahlungsverordnung vom 15. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2083) wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Nummer 4 werden die Wörter „einer Lastschrifteinzugsermächtigung von einem Inlandskonto" durch die Wörter „eines gültigen SEPA-Basislastschriftmandats mit Angaben zum Verwendungszweck" ersetzt.

b)
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:

„(2) Bei Zahlungen an das Deutsche Patent- und Markenamt sollen für eine Erklärung nach Absatz 1 Nummer 4 die über die Internetseite www.dpma.de bereitgestellten Formulare verwendet werden."

c)
Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.

2.
§ 2 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

„4.
bei Erteilung eines SEPA-Basislastschriftmandats mit Angaben zum Verwendungszweck, der die Kosten umfasst, der Tag des Eingangs beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Bundespatentgericht, bei zukünftig fällig werdenden Kosten der Tag der Fälligkeit, sofern die Einziehung zu Gunsten der zuständigen Bundeskasse für das Deutsche Patent- und Markenamt erfolgt. Wird das SEPA-Basislastschriftmandat durch Telefax übermittelt, ist dessen Original innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang des Telefax nachzureichen. Andernfalls gilt als Zahlungstag der Tag des Eingangs des Originals."



 

Zitierungen von Artikel 4 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt und zur Änderung weiterer Verordnungen für das Deutsche Patent- und Markenamt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 ERVDPMAVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERVDPMAVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 ERVDPMAVEV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Oktober 2013 (BGBl. I S. 3799) geändert worden ist, außer Kraft. (2) Artikel 4 tritt am 1. Dezember 2013 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Verordnungen des gewerblichen Rechtsschutzes
V. v. 07.02.2022 BGBl. I S. 171
Artikel 3 PatRVuaÄndV Änderung der Patentkostenzahlungsverordnung
... Patentkostenzahlungsverordnung vom 15. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2083), die durch Artikel 4 der Verordnung vom 1. November 2013 (BGBl. I S. 3906 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 1 wird wie ...