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§ 1 - Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung (KMilchKennzV k.a.Abk.)

V. v. 19.06.1974 BGBl. I S. 1301; zuletzt geändert durch Artikel 20 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Geltung ab 22.06.1974; FNA: 7842-2-8 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 1 Anwendungsbereich



(1) Die Vorschriften dieser Verordnung finden Anwendung auf Konsummilch im Sinne von Nummern III 1 erster Unterabsatz Buchstabe b bis d und zweiter Unterabsatz des Anhangs XIII der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung, die in Fertigpackungen im Sinne des § 42 Absatz 1 des Mess- und Eichgesetzes oder im Einzelhandel nicht fertig verpackt gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht wird.

(2) Dem gewerbsmäßigen Inverkehrbringen steht es gleich, wenn Konsummilch an Mitglieder von Genossenschaften oder ähnlichen Einrichtungen oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung in den Verkehr gebracht wird.





 

Frühere Fassungen von § 1 Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2015Artikel 18 Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens
vom 25.07.2013 BGBl. I S. 2722
aktuell vorher 23.12.2010Artikel 3 Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
vom 17.12.2010 BGBl. I S. 2132
aktuellvor 23.12.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 KMilchKennzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KMilchKennzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2132
Artikel 3 MilchRÄndV Änderung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung
... (BGBl. I S. 929) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 1 wird die Angabe „Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe b bis d der Verordnung (EG) Nr. 2597/97 ...