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Änderung § 8 TfPV vom 01.01.2024

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§ 8 TfPV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2024 geltenden Fassung
§ 8 TfPV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345

(Textabschnitt unverändert)

§ 8 Gliederung der Prüfung, Prüfungssprache


(1) 1 Die Gliederung der Prüfung richtet sich nach § 7 Absatz 1 Satz 1 der Triebfahrzeugführerscheinverordnung. 2 Der schriftliche Teil der Prüfung wird zuerst abgelegt.

(Text alte Fassung)

(2) 1 Die Prüfung wird in der Regel in deutscher Sprache abgelegt. 2 Auf Antrag des Prüflings kann die Prüfung auch in einer Sprache eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union durchgeführt werden. 3 Über den Antrag nach Satz 2 entscheidet die Prüfungsorganisation. 4 Wird die Prüfung in der Sprache eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union durchgeführt, muss die Prüfungsorganisation sicherstellen, dass die Prüfer und der Prüfling über ausreichende Sprachkenntnisse entsprechend der Stufe 4 nach Anlage 7 Nummer 6 der Triebfahrzeugführerscheinverordnung verfügen.

(Text neue Fassung)

(2) 1 Die Prüfung wird in der Regel in deutscher Sprache abgelegt. 2 Auf Antrag des Prüflings kann die Prüfung auch in einer Sprache eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union durchgeführt werden. 3 Über den Antrag nach Satz 2 entscheidet die Prüfungsorganisation. 4 Wird die Prüfung in der Sprache eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union durchgeführt, muss die Prüfungsorganisation sicherstellen, dass

1.
die Prüfer über ausreichende Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen* verfügen und

2.
der Prüfling über ausreichende Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt.


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* Amtlicher Hinweis: Dieser Referenzrahmen ist erschienen unter dem Titel 'Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen, Begleitband', ISBN: 978-3-12-676999-0, © Ernst Klett Sprachen GmbH, Stuttgart, 2020.



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