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Artikel 5 - Achte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (8. ERErluÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. November 2013.

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