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Zitierungen von § 14 AbfAEV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 AbfAEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AbfAEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 AbfAEV Anzeigeverfahren (vom 01.12.2019)
... wenn sie zur Durchführung des Anzeigeverfahrens nicht mehr erforderlich sind. § 14 bleibt unberührt. (7) Ändern sich wesentliche Angaben, so ist die ...
§ 8 AbfAEV Elektronisches Anzeigeverfahren (vom 13.07.2018)
... löschen, wenn sie zur Durchführung des Anzeigeverfahrens nicht mehr erforderlich sind. § 14 bleibt unberührt. (2) Für das elektronische Anzeigeverfahren gilt § 7 ...
§ 10 AbfAEV Erlaubnisverfahren und -erteilung
... wenn sie zur Durchführung des Erlaubnisverfahrens nicht mehr erforderlich sind. § 14 bleibt unberührt. (5) Für die Erteilung von Auskünften gilt § 71c ...
§ 11 AbfAEV Elektronisches Verfahren zur Erlaubniserteilung (vom 13.07.2018)
... löschen, wenn sie zur Durchführung des Erlaubnisverfahrens nicht mehr erforderlich sind. § 14 bleibt unberührt. (2) Der Erlaubnisantrag hat den Vorgaben an die elektronische ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11011/v186032.htm