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Eingangsformel - Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk (7. DachdArbbV k.a.Abk.)

V. v. 09.12.2013 BAnz AT 13.12.2013 V1; berichtigt durch B. v. 13.01.2014 BAnz AT 21.01.2014 V1
Geltung ab 01.01.2014 bis 31.12.2015; FNA: 810-1-58-6 Arbeitsförderung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 7 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 4 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nachdem es den in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, den Parteien des Tarifvertrages nach § 1 Satz 1 dieser Verordnung sowie den Parteien von Tarifverträgen in der Branche mit zumindest teilweise demselben fachlichen Geltungsbereich Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben hat:

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