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§ 8 - Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung (BüroMKfAusbErprobV k.a.Abk.)

V. v. 11.12.2013 BGBl. I S. 4141 (Nr. 72); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.05.2020 BGBl. I S. 1207
Geltung ab 01.08.2014 bis 01.08.2020; FNA: 806-22-2-9 Berufliche Bildung
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§ 8 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse



Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die vor Ablauf des 31. Juli 2025 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.



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Frühere Fassungen von § 8 Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 06.06.2020Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung
vom 29.05.2020 BGBl. I S. 1207

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BüroMKfAusbErprobV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BüroMKfAusbErprobV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung
V. v. 29.05.2020 BGBl. I S. 1207
Artikel 1 BüroMKfAusbErprobVÄndV
... den §§ 8 und 9 der Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und ...