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Artikel 5 - Verordnung zur Ablösung der Versuchstiermeldeverordnung und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften (VersTierMeldVEV k.a.Abk.)
Artikel 5 Änderung der Zirkusregisterverordnung
Die Zirkusregisterverordnung vom 6. März 2008 (BGBl. I S. 376) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1, § 2 Nummer 1 und § 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 werden jeweils die Wörter „§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe d" durch die Wörter „§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe d" ersetzt.
- 2.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt gefasst:„(1) Die erteilende Behörde erhebt vor Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe d des Tierschutzgesetzes, wenn die Tätigkeit an wechselnden Orten ausgeübt wird, folgende Daten:
- 1.
- Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort des Antragstellers sowie den Ort der jeweiligen Gewerbeanmeldung,
- 2.
- Name des Betriebes, in dem der Antragsteller tätig ist, und im Fall eines Winterquartiers dessen Anschrift,
- 3.
- Name des Inhabers des Betriebes nach Nummer 2,
- 4.
- die Räume und die Einrichtungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind,
- 5.
- die Art der betroffenen Tiere und
- 6.
- Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort der für die Tätigkeit verantwortlichen Person."
- b)
- Absatz 2 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Wörter „§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe d" werden durch die Wörter „§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe d" ersetzt.
- bb)
- Die Angabe „§ 11 Abs. 1" wird durch die Wörter „§ 11 Absatz 1 Satz 1" ersetzt.
- 3.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „und die Angaben nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes" gestrichen.
- bb)
- Satz 2 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- In Nummer 4 werden die Wörter „§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes" durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 Nummer 6" ersetzt.
- bbb)
- In den Nummern 1, 7 und 8 werden jeweils die Wörter „§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe d" durch die Wörter „§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe d" ersetzt.
- b)
- In Absatz 5 werden die Wörter „§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe d" durch die Wörter „§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe d" ersetzt.
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