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§ 10 - Solvabilitätsverordnung (SolvV)
V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4168 (Nr. 73); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 40
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-39 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-39 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 10 IRB-Ansatz-Schwellen; aufsichtlicher Referenzpunkt
§ 10 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) Die IRB-Ansatz-Eintrittsschwelle ist erreicht, wenn für die Kreditrisikopositionen des Instituts sowohl der Abdeckungsgrad für IRB-Ansatz-Positionswerte als auch der Abdeckungsgrad für risikogewichtete IRB-Ansatz-Positionsbeträge mit geeigneten Ratingsystemen und Beteiligungsrisikomodellen jeweils mindestens 50 Prozent beträgt.
(2) Der aufsichtliche Referenzpunkt ist erreicht, wenn der Abdeckungsgrad für IRB-Ansatz-Positionswerte und der Abdeckungsgrad für risikogewichtete IRB-Ansatz-Positionsbeträge mit geeigneten Ratingsystemen und Beteiligungsrisikomodellen jeweils mindestens 80 Prozent beträgt.
(3) 1Die IRB-Ansatz-Austrittsschwelle ist erreicht, wenn der Abdeckungsgrad für IRB-Ansatz-Positionswerte nach § 11 Absatz 1 und der Abdeckungsgrad für risikogewichtete IRB-Ansatz-Positionsbeträge nach § 11 Absatz 2 mit geeigneten Ratingsystemen jeweils mindestens 92 Prozent beträgt. 2Die Bundesanstalt kann den Prozentsatz für die IRB-Ansatz-Austrittsschwelle für ein Institut auf Antrag absenken, wenn das Institut dafür wichtige Gründe dargelegt hat.
Zitierungen von § 10 SolvV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 SolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SolvV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 SolvV Anwendungsbereich (vom 25.09.2021)
... Die §§ 3 bis 23 dieser Verordnung sind ergänzend zu den Artikeln 92 bis 386 der Verordnung (EU) Nr. ...
§ 7 SolvV IRB-Ansatz-Eignungsprüfungen für interne Ratingsysteme und Beteiligungsrisikomodelle
... bereits für den IRB-Ansatz verwenden darf, insgesamt die IRB-Ansatz-Eintrittsschwelle nach § 10 Absatz 1 erreicht oder überschreitet, 2. für jedes der zur ...
§ 8 SolvV Zeitraum für die Umsetzung des IRB-Ansatzes
... mit der IRB-Ansatz-Zulassung und endet mit Erreichen des aufsichtlichen Referenzpunkts nach § 10 Absatz 2 für die Umsetzung des IRB-Ansatzes. (3) Hat ein Institut bereits eine ... Institut auf der Grundlage dieses Umsetzungsplans bereits die IRB-Ansatz-Austrittsschwelle nach § 10 Absatz 3 erreicht, dann gilt auch bei einem nachfolgenden Umsetzungsplan, nach dem das Institut für ...
§ 29 SolvV Prozentsätze für Abzüge nach den Artikeln 32 bis 36, 56 und 66 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
... Nr. 575/2013 von den Instituten geforderten Anpassungen für Abzüge, die gemäß § 10 Absatz 2a Satz 2, Absatz 6 Satz 1 und 2 sowie Absatz 6a Nummer 1, 2 und 4 des Kreditwesengesetzes in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung vorgeschrieben sind, folgende ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsverordnung
V. v. 20.09.2021 BGBl. I S. 4306
Artikel 1 3. SolvVÄndV
... 2. § 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die §§ 3 bis 23 dieser Verordnung sind ergänzend zu den Artikeln 92 bis 386 der Verordnung (EU) Nr. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11037/a186209.htm