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§ 39 - Solvabilitätsverordnung (SolvV)

V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4168 (Nr. 73); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 40
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-39 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 39 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2014 SolvV

1Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Solvabilitätsverordnung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2926), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3672) geändert worden ist, außer Kraft. 3§ 1 Absatz 2 Satz 2 ist ab dem 1. Oktober 2016 anzuwenden.



 
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Frühere Fassungen von § 39 SolvV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.09.2016Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsverordnung
vom 12.09.2016 BGBl. I S. 2146

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 39 SolvV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 SolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SolvV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsverordnung
V. v. 12.09.2016 BGBl. I S. 2146
Artikel 1 SolvVÄndV
... (ABl. L 141 vom 14.5.2014, S. 1) als bedeutend eingestuft werden." 2. Dem § 39 wird folgender Satz angefügt: „§ 1 Absatz 2 Satz 2 ist ab dem 1. ...