§ 9 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitat in folgenden NormenZahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (ZahlPrüfbV)
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3648; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
V. v. 22.06.2021 BGBl. I S. 1847
Artikel 1 3. GroMiKVÄndV ... § 6 (weggefallen) § 7 (weggefallen)". d) Die Angabe zu § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 (weggefallen)". e) Die ... d) Die Angabe zu § 9 wird wie folgt gefasst: „ § 9 (weggefallen) ". e) Die Angabe zu § 20 wird wie folgt gefasst: „§ ... „h, j und l" ersetzt. 6. Teil 1 Kapitel 3 wird aufgehoben. 7. § 9 wird aufgehoben. 8. In § 12 werden die Absätze 2 und 3 wie folgt gefasst: ...
Verordnung zur Novellierung der Monatsausweisverordnungen nach dem Kreditwesengesetz sowie zur Anpassung der ZAG-Monatsausweisverordnung und der Länderrisikoverordnung
V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4209
Artikel 2 FinaVEV Änderung der Länderrisikoverordnung ... 1 bis 3" ersetzt und die Wörter „; § 20 des Kreditwesengesetzes sowie die §§ 9 bis 11 der Großkredit- und Millionenkreditverordnung sind nicht anzuwenden" ... aa) Satz 1 erster Halbsatz wird wie folgt gefasst: „Alle auf der Basis des § 9 Absatz 1 bis 3 GroMiKV ermittelten Kredite gemäß § 19 Absatz 1 KWG ohne Kompensation mit ...
Zitate in aufgehobenen TitelnLänderrisikoverordnung (LrV)
V. v. 19.12.1985 BGBl. I S. 2497; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 20.12.2017 BGBl. I S. 4024
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11038/a186250.htm