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Zitierungen von Anlage 4 GroMiKV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 GroMiKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GroMiKV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 GroMiKV Stammdaten für Millionenkreditnehmer (vom 01.03.2019)
... bürgerlichen Rechts o. a. für Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG - GbR ( Anlage 4 ), 3. Meldung über die Zugehörigkeit eines Kreditnehmers zu mehreren ...
Anlage 2 GroMiKV Meldeformular EA *) (vom 28.06.2021)
... nicht konsolidierte Änderungen, siehe Änderungsvorschrift: In den Anlagen 2 bis 7 werden jeweils in Zeile 3 die Wörter „Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial" ...
Anlage 3 GroMiKV Meldeformular STA *) (vom 28.06.2021)
... nicht konsolidierte Änderungen, siehe Änderungsvorschrift: In den Anlagen 2 bis 7 werden jeweils in Zeile 3 die Wörter „Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial" ...
Anlage 4 GroMiKV GbR *) (vom 28.06.2021)
... nicht konsolidierte Änderungen, siehe Änderungsvorschrift: In den Anlagen 2 bis 7 werden jeweils in Zeile 3 die Wörter „Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial" ...
Anlage 5 GroMiKV MKNE *) (vom 28.06.2021)
... nicht konsolidierte Änderungen, siehe Änderungsvorschrift: In den Anlagen 2 bis 7 werden jeweils in Zeile 3 die Wörter „Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial" ...
Anlage 6 GroMiKV STAK *) (vom 28.06.2021)
... nicht konsolidierte Änderungen, siehe Änderungsvorschrift: In den Anlagen 2 bis 7 werden jeweils in Zeile 3 die Wörter „Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial" ...
Anlage 7 GroMiKV Meldeformate BA, BAS, BA6, BAS6, BA7, BAS7 *) (vom 28.06.2021)
... nicht konsolidierte Änderungen, siehe Änderungsvorschrift: In den Anlagen 2 bis 7 werden jeweils in Zeile 3 die Wörter „Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial" ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
V. v. 22.06.2021 BGBl. I S. 1847
Artikel 1 3. GroMiKVÄndV
... § 20 wird aufgehoben. 10. Anlage 1 wird aufgehoben. 11. In den Anlagen 2 bis 7 werden jeweils in Zeile 3 die Wörter „Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial" ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11038/v186267.htm