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§ 39 - Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung (WuSolvV)
V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4238 (Nr. 73)
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-42 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-42 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
§ 39 Gegenwärtiger potenzieller Wiedereindeckungsaufwand
§ 39 wird in 2 Vorschriften zitiert
Der gegenwärtige potenzielle Wiedereindeckungsaufwand ist der höhere Wert aus Null und dem aktuellen Marktwert des Derivats.
Zitierungen von § 39 WuSolvV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 WuSolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WuSolvV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 36 WuSolvV KSA-Bemessungsgrundlage
... einer derivativen Adressenausfallrisikoposition ihre Bemessungsgrundlage nach den §§ 37 bis 43, 4. bei einer Vorleistungsrisikoposition nach § 11 Absatz 1 solange die ...
§ 38 WuSolvV Marktbewerteter Wiedereindeckungsaufwand
... ist 1. der gegenwärtige potenzielle Wiedereindeckungsaufwand nach § 39 zuzüglich 2. der künftig zu erwartenden Erhöhung des gegenwärtigen ...
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