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§ 40 - Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung (WuSolvV)
V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4238 (Nr. 73)
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-42 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-42 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
§ 40 Künftig zu erwartende Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands
§ 40 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Die künftig zu erwartende Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands ist das Produkt aus dem marktbewerteten Anspruch aus dem Derivat nach § 41 und der sich in Abhängigkeit von der maßgeblichen Laufzeit des Geschäfts nach § 42 ergebenden Volatilitätsrate nach Tabelle 1 der Anlage
- 1.
- Falls der Wiedereindeckungsaufwand für das Geschäft auf der Volatilität von Preisen mehrerer Kategorien beruht, ist das Geschäft der Kategorie mit der höchsten nach Tabelle 1 der Anlage 1 anzusetzenden Volatilitätsrate zuzuordnen.
(2) 1Für jede derivative Adressenausfallrisikoposition, die durch ein als Total Return Swap oder Credit Default Swap ausgestaltetes Kreditderivat begründet wird, ist die künftig zu erwartende Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands das Produkt aus dem Nominalbetrag dieses Kreditderivats und
- 1.
- 0 Prozent, wenn das Kreditderivat als Credit Default Swap ausgestaltet ist, das Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung Gewährleistungsgeber aus dem Kreditderivat ist und - auch bei Ausfall des Sicherungsnehmers aus dem Kreditderivat - nur Leistungen an den Sicherungsnehmer zu bewirken hat, wenn die Referenzeinheit ausgefallen ist,
- 2.
- sonst 10 Prozent.
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Zitierungen von § 40 WuSolvV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 WuSolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WuSolvV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 36 WuSolvV KSA-Bemessungsgrundlage
... einer derivativen Adressenausfallrisikoposition ihre Bemessungsgrundlage nach den §§ 37 bis 43, 4. bei einer Vorleistungsrisikoposition nach § 11 Absatz 1 solange die ...
§ 38 WuSolvV Marktbewerteter Wiedereindeckungsaufwand
... Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands nach § 40 , wenn es sich nicht um einen währungsgleichen Zinsswap ohne Festzinsteil ...
Anlage 1 WuSolvV
... 1 (zu § 40 Absatz 1) Volatilitätsrate Erhöhung Wiedereindeckungsaufwand ...
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