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§ 41 - Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung (WuSolvV)
V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4238 (Nr. 73)
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-42 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-42 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
§ 41 Marktbewerteter Anspruch aus einem Derivat
§ 41 wird in 2 Vorschriften zitiert
Der marktbewertete Anspruch aus einem Derivat ist bei
- 1.
- Swapgeschäften und für sie übernommenen Gewährleistungen der effektive Kapitalbetrag oder, wenn es keinen effektiven Kapitalbetrag gibt, der aktuelle Marktwert des Geschäftsgegenstands,
- 2.
- als Festgeschäft und Optionsrecht ausgestalteten Termingeschäften und für sie übernommenen Gewährleistungen der unter der Annahme tatsächlicher Lieferung oder Abnahme des Geschäftsgegenstands bestehende, zum aktuellen Marktkurs umgerechnete Anspruch des Wohnungsunternehmens mit Spareinrichtung auf Lieferung oder Abnahme des Geschäftsgegenstands.
Zitierungen von § 41 WuSolvV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 WuSolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WuSolvV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 36 WuSolvV KSA-Bemessungsgrundlage
... einer derivativen Adressenausfallrisikoposition ihre Bemessungsgrundlage nach den §§ 37 bis 43, 4. bei einer Vorleistungsrisikoposition nach § 11 Absatz 1 solange die ...
§ 40 WuSolvV Künftig zu erwartende Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands
... ist das Produkt aus dem marktbewerteten Anspruch aus dem Derivat nach § 41 und der sich in Abhängigkeit von der maßgeblichen Laufzeit des Geschäfts nach ...
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