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§ 57 - Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung (WuSolvV)

V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4238 (Nr. 73)
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-42 Aufsichtsrechtliche Vorschriften

§ 57 Maximaler risikogewichteter KSA-Positionswert einer KSA-Verbriefungstransaktion



(1) Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung, die für eine KSA-Verbriefungstransaktion als Originatoren oder Sponsoren gelten, dürfen die Summe der risikogewichteten KSA-Positionswerte für sämtliche zu derselben KSA-Verbriefungstransaktion gehörenden Verbriefungspositionen nach Maßgabe von Absatz 2 auf die Summe der risikogewichteten Positionswerte für sämtliche Adressenausfallrisikopositionen des verbrieften Portfolios begrenzen.

(2) 1Der von einem Originator für sämtliche Verbriefungspositionen nach § 47 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 aus derselben KSA-Verbriefungstransaktion insgesamt anzusetzende risikogewichtete KSA-Positionswert darf auf die Summe aus den risikogewichteten KSA-Positionswerten nach § 14 Absatz 2 und 3 aller KSA-Positionen des verbrieften Portfolios abzüglich des 12,5-fachen Abzugsbetrags nach § 58 für Verbriefungspositionen, soweit er auf die zu dieser KSA-Verbriefungstransaktion gehörenden Verbriefungspositionen entfällt, begrenzt werden. 2Dabei ist auf im verbrieften Portfolio enthaltene Adressenausfallrisikopositionen, die als Adressenausfallrisikopositionen des Wohnungsunternehmens mit Spareinrichtung der KSA-Forderungsklasse überfällige Positionen nach § 16 Absatz 15 zuzuordnen wären, stets ein KSA-Risikogewicht von 150 Prozent anzuwenden.



 

Zitierungen von § 57 WuSolvV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57 WuSolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WuSolvV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 WuSolvV Ermittlung der risikogewichteten KSA-Positionswerte für Adressenausfallrisikopositionen
... jede Verbriefungsposition ist ihr risikogewichteter KSA-Positionswert nach den §§ 53 bis 57 zu ...
§ 51 WuSolvV Mindestanforderungen an einen wesentlichen und wirksamen Risikotransfer
... des Wohnungsunternehmens mit Spareinrichtung, für die es nach den §§ 53 bis 58 risikogewichtete Positionswerte unter Berücksichtigung der für die ...