Anlage 1 - Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung (WuSolvV)

V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4238 (Nr. 73)
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-42 Aufsichtsrechtliche Vorschriften

Anlage 1


Anlage 1 wird in 8 Vorschriften zitiert

Tabelle 1 (zu § 40 Absatz 1)


Volatilitätsrate Erhöhung Wiedereindeckungsaufwand


RestlaufzeitZinsbezogene
Geschäfte
Währungskurs-
und goldpreis-
bezogene
Geschäfte
Aktienkurs-
bezogene
Geschäfte
Edelmetall-
preisbezogene
Geschäfte
(ohne Gold)
Rohwaren-
preisbezogene
und sonstige
Geschäfte
bis 1 Jahr 0,0 % 1,0 % 6,0 % 7,0 % 10,0 %
über 1 Jahr
bis 5 Jahre
0,5 % 5,0 % 8,0 % 7,0 % 12,0 %
über 5 Jahre 1,5 % 7,5 % 10,0 % 8,0 % 15,0 %


Tabelle 2 (zu § 43)


Volatilitätsrate laufzeitbewerteter Wiedereindeckungsaufwand


LaufzeitAusschließlich
zinsbezogene Geschäfte
(Restlaufzeit)
Währungskurs- und
goldpreisbezogene Geschäfte
(Ursprungslaufzeit)
bis 1 Jahr 0,5 % 2,0 %
über 1 Jahr bis 2 Jahre 1,0 % 5,0 %
Zusätzliche Berücksichtigung
eines jeden weiteren Jahres
1,0 % 3,0 %


Tabelle 3 (zu § 17 Absatz 2)


KSA-Risikogewicht Zentralregierungen nach Mindestprämienkategorien für Exportversicherungen (MPE)


MPE01234567
KSA-Risikogewicht0 % 0 % 20 % 50 % 100 % 100 % 100 % 150 %


Tabelle 4 (zu § 22 Absatz 3)


Institute in Abhängigkeit von Zentralregierung Sitzstaat


MPE der Zentralregierung 0 oder 1 2345 oder 6 7
KSA-Risikogewicht20 % 50 % 100 % 100 % 100 % 150 %


Tabelle 5 (zu § 23)


KSA-Risikogewicht gedeckter Schuldverschreibungen


KSA-Risikogewicht für vom emittierenden Kreditinstitut
geschuldete Positionen
20 % 50 % 100 % 150 %
KSA-Risikogewicht der gedeckten Schuldverschreibung 10 % 20 % 50 % 100 %


Tabelle 6 (zu § 30 Absatz 1 und § 34)


Nominierung von Exportversicherungsagenturen je bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorien


Bonitätsbeurteilungsbezogene
Forderungskategorie
Arten von Positionen
Staaten KSA-Positionen, die der KSA-Forderungsklasse Zentralregierungen nach § 16 Ab-
satz 2 zuzuordnen sind
KSA-Positionen, die der KSA-Forderungsklasse Regionalregierungen und örtliche
Gebietskörperschaften nach § 16 Absatz 3 zuzuordnen sind
KSA-Positionen, die der KSA-Forderungsklasse sonstige öffentliche Stellen nach
§ 16 Absatz 4 zuzuordnen sind, deren KSA-Risikogewicht entweder dasjenige nach
§ 19 Absatz 2 oder dasjenige nach § 19 Absatz 3 ist
KSA-Positionen, die der KSA-Forderungsklasse Institute nach § 16 Absatz 7 zuzu-
ordnen sind, sowie
KSA-Positionen, die der KSA-Forderungsklasse von Kreditinstituten emittierte ge-
deckte Schuldverschreibungen nach § 16 Absatz 8 zuzuordnen sind


Tabelle 7 (zu § 66 Absatz 1 und 3 Satz 1)


Zeitfächer Rohwarenpositionen


Anrechnungsbereich
Bis zu 1 Monat
über 1 Monat bis zu 3 Monaten
über 3 Monaten bis zu 6 Monaten
über 6 Monaten bis zu 1 Jahr
über 1 Jahr bis zu 2 Jahren
über 2 Jahren bis zu 3 Jahren
über 3 Jahren


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Zitierungen von Anlage 1 WuSolvV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 WuSolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WuSolvV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 WuSolvV KSA-Risikogewicht für Zentralregierungen
... genannten Mindestprämienkategorien für Exportversicherungen nach Tabelle 3 der Anlage 1 ermittelt. (3) Wird ihre Erfüllung von 1. der Bundesrepublik ...
§ 22 WuSolvV KSA-Risikogewicht für Institute
... genannten Mindestprämienkategorien für Exportversicherungen nach Tabelle 4 der Anlage 1. (4) Handelt es sich um eine KSA-Position, die bei einem Institut dem Eigenkapital ...
§ 23 WuSolvV KSA-Risikogewicht für von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen
... Positionen, die vom emittierenden Kreditinstitut geschuldet werden, nach Tabelle 5 der Anlage 1 zu ...
§ 30 WuSolvV Benennung von Exportversicherungsagenturen
... mit Spareinrichtung darf für KSA-Positionen, die nach Tabelle 6 der Anlage 1 für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie Staaten in Frage kommen, eine ...
§ 34 WuSolvV Verwendungsfähige Länderklassifizierungen von Exportversicherungsagenturen
... der bonitätsbeurteilungsbezogenen Forderungskategorie Staaten nach Tabelle 6 der Anlage 1 ist eine verwendungsfähige Länderklassifizierung einer Exportversicherungsagentur ...
§ 40 WuSolvV Künftig zu erwartende Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands
... beruht, ist das Geschäft der Kategorie mit der höchsten nach Tabelle 1 der Anlage 1 anzusetzenden Volatilitätsrate zuzuordnen. (2) Für jede derivative ...
§ 43 WuSolvV Laufzeitbewerteter Wiedereindeckungsaufwand
... Laufzeit des Geschäfts ergebenden Volatilitätsrate nach Tabelle 2 der Anlage 1 ...
§ 66 WuSolvV Zeitfächermethode
... zeitlich gegliederten Risiko-Erfassungssystems für die in Tabelle 7 der Anlage 1 genannten sieben aufeinander folgenden Anrechnungsbereichen (Zeitfächer) bestimmen.  ... ist, beginnend mit dem ersten in Absatz 1 in Verbindung mit Tabelle 7 der Anlage 1 aufgeführten Anrechnungsbereich, mit der offenen Bereichsposition des jeweils ...


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