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Anlage 1 - Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung (WuSolvV)
V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4238 (Nr. 73)
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-42 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-42 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
Anlage 1
Anlage 1 wird in 8 Vorschriften zitiert
Tabelle 1 (zu § 40 Absatz 1)
Volatilitätsrate Erhöhung Wiedereindeckungsaufwand
Restlaufzeit | Zinsbezogene Geschäfte | Währungskurs- und goldpreis- bezogene Geschäfte | Aktienkurs- bezogene Geschäfte | Edelmetall- preisbezogene Geschäfte (ohne Gold) | Rohwaren- preisbezogene und sonstige Geschäfte |
bis 1 Jahr | 0,0 % | 1,0 % | 6,0 % | 7,0 % | 10,0 % |
über 1 Jahr bis 5 Jahre | 0,5 % | 5,0 % | 8,0 % | 7,0 % | 12,0 % |
über 5 Jahre | 1,5 % | 7,5 % | 10,0 % | 8,0 % | 15,0 % |
Tabelle 2 (zu § 43)
Volatilitätsrate laufzeitbewerteter Wiedereindeckungsaufwand
Laufzeit | Ausschließlich zinsbezogene Geschäfte (Restlaufzeit) | Währungskurs- und goldpreisbezogene Geschäfte (Ursprungslaufzeit) |
bis 1 Jahr | 0,5 % | 2,0 % |
über 1 Jahr bis 2 Jahre | 1,0 % | 5,0 % |
Zusätzliche Berücksichtigung eines jeden weiteren Jahres | 1,0 % | 3,0 % |
Tabelle 3 (zu § 17 Absatz 2)
KSA-Risikogewicht Zentralregierungen nach Mindestprämienkategorien für Exportversicherungen (MPE)
MPE | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
KSA-Risikogewicht | 0 % | 0 % | 20 % | 50 % | 100 % | 100 % | 100 % | 150 % |
Tabelle 4 (zu § 22 Absatz 3)
Institute in Abhängigkeit von Zentralregierung Sitzstaat
MPE der Zentralregierung | 0 oder 1 | 2 | 3 | 4 | 5 oder 6 | 7 |
KSA-Risikogewicht | 20 % | 50 % | 100 % | 100 % | 100 % | 150 % |
Tabelle 5 (zu § 23)
KSA-Risikogewicht gedeckter Schuldverschreibungen
KSA-Risikogewicht für vom emittierenden Kreditinstitut geschuldete Positionen | 20 % | 50 % | 100 % | 150 % |
KSA-Risikogewicht der gedeckten Schuldverschreibung | 10 % | 20 % | 50 % | 100 % |
Nominierung von Exportversicherungsagenturen je bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorien
Bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie | Arten von Positionen |
Staaten | KSA-Positionen, die der KSA-Forderungsklasse Zentralregierungen nach § 16 Ab- satz 2 zuzuordnen sind |
KSA-Positionen, die der KSA-Forderungsklasse Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften nach § 16 Absatz 3 zuzuordnen sind | |
KSA-Positionen, die der KSA-Forderungsklasse sonstige öffentliche Stellen nach § 16 Absatz 4 zuzuordnen sind, deren KSA-Risikogewicht entweder dasjenige nach § 19 Absatz 2 oder dasjenige nach § 19 Absatz 3 ist | |
KSA-Positionen, die der KSA-Forderungsklasse Institute nach § 16 Absatz 7 zuzu- ordnen sind, sowie | |
KSA-Positionen, die der KSA-Forderungsklasse von Kreditinstituten emittierte ge- deckte Schuldverschreibungen nach § 16 Absatz 8 zuzuordnen sind |
Tabelle 7 (zu § 66 Absatz 1 und 3 Satz 1)
Zeitfächer Rohwarenpositionen
Anrechnungsbereich |
Bis zu 1 Monat |
über 1 Monat bis zu 3 Monaten |
über 3 Monaten bis zu 6 Monaten |
über 6 Monaten bis zu 1 Jahr |
über 1 Jahr bis zu 2 Jahren |
über 2 Jahren bis zu 3 Jahren |
über 3 Jahren |
Zitierungen von Anlage 1 WuSolvV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 WuSolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WuSolvV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 WuSolvV KSA-Risikogewicht für Zentralregierungen
... genannten Mindestprämienkategorien für Exportversicherungen nach Tabelle 3 der Anlage 1 ermittelt. (3) Wird ihre Erfüllung von 1. der Bundesrepublik ...
§ 22 WuSolvV KSA-Risikogewicht für Institute
... genannten Mindestprämienkategorien für Exportversicherungen nach Tabelle 4 der Anlage 1. (4) Handelt es sich um eine KSA-Position, die bei einem Institut dem Eigenkapital ...
§ 23 WuSolvV KSA-Risikogewicht für von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen
... Positionen, die vom emittierenden Kreditinstitut geschuldet werden, nach Tabelle 5 der Anlage 1 zu ...
§ 30 WuSolvV Benennung von Exportversicherungsagenturen
... mit Spareinrichtung darf für KSA-Positionen, die nach Tabelle 6 der Anlage 1 für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie Staaten in Frage kommen, eine ...
§ 34 WuSolvV Verwendungsfähige Länderklassifizierungen von Exportversicherungsagenturen
... der bonitätsbeurteilungsbezogenen Forderungskategorie Staaten nach Tabelle 6 der Anlage 1 ist eine verwendungsfähige Länderklassifizierung einer Exportversicherungsagentur ...
§ 40 WuSolvV Künftig zu erwartende Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands
... beruht, ist das Geschäft der Kategorie mit der höchsten nach Tabelle 1 der Anlage 1 anzusetzenden Volatilitätsrate zuzuordnen. (2) Für jede derivative ...
§ 43 WuSolvV Laufzeitbewerteter Wiedereindeckungsaufwand
... Laufzeit des Geschäfts ergebenden Volatilitätsrate nach Tabelle 2 der Anlage 1 ...
§ 66 WuSolvV Zeitfächermethode
... zeitlich gegliederten Risiko-Erfassungssystems für die in Tabelle 7 der Anlage 1 genannten sieben aufeinander folgenden Anrechnungsbereichen (Zeitfächer) bestimmen. ... ist, beginnend mit dem ersten in Absatz 1 in Verbindung mit Tabelle 7 der Anlage 1 aufgeführten Anrechnungsbereich, mit der offenen Bereichsposition des jeweils ...
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