§ 59 - Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung (WuSolvV)
Teil 3 Operationelle Risiken
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 59 Begriffsbestimmung
1Ein operationelles Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, von Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten. 2Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein.
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