Zitierungen von § 2 WuSolvV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 WuSolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WuSolvV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 WuSolvV Meldungen zur Eigenkapitalausstattung
... mit Spareinrichtung haben der Deutschen Bundesbank zu den Anforderungen nach § 2 Absatz 2 und 4 nach dem Stand zum Ende eines Kalenderjahres (Meldestichtag) Meldungen mit Anlage 2 ... auf Verlangen zur Verfügung stellen. Sofern die Gesamtkennziffer nach § 2 Absatz 4 Satz 2 den Wert von 8,4 Prozent unterschreitet, haben die Wohnungsunternehmen mit ...
§ 6 WuSolvV Anzeigen bei Nichteinhaltung der Eigenkapitalanforderungen
... mit Spareinrichtung müssen die Nichteinhaltung der Eigenkapitalanforderungen nach § 2 Absatz 2 zwischen den Meldestichtagen unverzüglich der Bundesanstalt und der Deutschen ...
Anlage 2 WuSolvV (zu § 5 Absatz 1) EUEBW Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
... Nachweis der Erfüllung der Anforderung nach § 2 Absatz 2 sowie der Ermitt- lung der Gesamtkennziffer nach § 2 Absatz 4 ... der Anforderung nach § 2 Absatz 2 sowie der Ermitt- lung der Gesamtkennziffer nach § 2 Absatz 4     Anrechenbares Eigenkapital ... 0390   Nachweis der Anforderung nach § 2 Absatz 2 Anrechenbares Eigenkapital nach Abzug der Summe aus dem Gesamtanrechnungs- betrag ... 0400   Gesamtkennziffer gemäß § 2 Absatz 4 (0380/(0390*12,5)) 0410   2) Sofern ... Absatz 2 KWG angeordnet wurden, ermittelt sich a) der Nachweis der Anforderung nach § 2 Absatz 2 in Zeile 0400 als die Differenz zwischen dem anrechenbaren Eigenkapital und den in Zeile 0360 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
§ 22 PrüfbV Solvabilitätskennzahl bei Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
... Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung der Solvabilitätskennzahl nach § 2 Absatz 4 der Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung angemessen sind. Dabei ist ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed