interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung
V. v. 20.09.2021 BGBl. I S. 4308
Artikel 1 3. InstitutsVergVÄndV ... „§ 25n" durch die Angabe „§ 1 Absatz 3c" ersetzt. 9. § 11 Absatz 1 ge folgt wie wirdändert: a) In Nummer 2 werden nach dem Wort ... hat die Anforderungen des § 25a Absatz 5 des Kreditwesengesetzes und der §§ 4 bis 13 dieser Verordnung in Bezug auf alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der ...
Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung
V. v. 25.07.2017 BGBl. I S. 3042
Artikel 1 InstitutsVergVÄndV Änderung der Institutsvergütungsverordnung ... der Einschränkung oder Aufhebung der Risikoadjustierung". c) Der Angabe zu § 11 wird das Wort „; Dokumentationspflichten" angefügt. d) Der Angabe zu ... zu regeln sind. Abfindungen sind im Einklang mit dem Rahmenkonzept gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 3 zu gewähren und angemessen zu dokumentieren. Sie müssen vorbehaltlich Satz 5 der ... die Wörter „und Geschäftsleiterinnen" eingefügt. 12. Die §§ 11 und 12 werden wie folgt gefasst: „§ 11 Grundsätze zu den ... 12. Die §§ 11 und 12 werden wie folgt gefasst: „ § 11 Grundsätze zu den Vergütungssystemen in den Organisationsrichtlinien; ... Vergütungsbeauftragten sind in den Organisationsrichtlinien des Instituts gemäß § 11 darzustellen." 28. Abschnitt 4 wird wie folgt gefasst: ... die die Anforderungen des § 25a Absatz 5 des Kreditwesengesetzes und der §§ 4 bis 13 dieser Verordnung in Bezug auf alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der ...
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