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Zitierungen von § 12 InstitutsVergV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 InstitutsVergV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InstitutsVergV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 27 InstitutsVergV Gruppenweite Regelung der Vergütung (vom 16.11.2022)
... hat die Anforderungen des § 25a Absatz 5 des Kreditwesengesetzes und der §§ 4 bis 13 dieser Verordnung in Bezug auf alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der ... 1 Absatz 3c des Kreditwesengesetzes sind, kann auch die Überprüfung gemäß § 12 Absatz 1 zentral durch das übergeordnete Unternehmen durchgeführt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung
V. v. 20.09.2021 BGBl. I S. 4308
Artikel 1 3. InstitutsVergVÄndV
... die Wörter „und des Bereichs Personal" eingefügt. 10. In § 12 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 25n" durch die Angabe „§ 1 Absatz 3c" ... hat die Anforderungen des § 25a Absatz 5 des Kreditwesengesetzes und der §§ 4 bis 13 dieser Verordnung in Bezug auf alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der ...
Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung
V. v. 25.07.2017 BGBl. I S. 3042
Artikel 1 InstitutsVergVÄndV Änderung der Institutsvergütungsverordnung
... wird das Wort „; Dokumentationspflichten" angefügt. d) Der Angabe zu § 12 werden die Wörter „Überprüfung und" vorangestellt. e) Die ... „und Geschäftsleiterinnen" eingefügt. 12. Die §§ 11 und 12 werden wie folgt gefasst: „§ 11 Grundsätze zu den ... dass diese Kennzahlen tatsächlich nicht vom Erfolg des Instituts abhängen. § 12 Überprüfung und Anpassung der Vergütungssysteme (1) Die ... die die Anforderungen des § 25a Absatz 5 des Kreditwesengesetzes und der §§ 4 bis 13 dieser Verordnung in Bezug auf alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der ... Institute gemäß § 17 sind, kann auch die Überprüfung gemäß § 12 Absatz 1 zentral durch das übergeordnete Unternehmen durchgeführt werden." 29. ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung
V. v. 15.04.2019 BGBl. I S. 486
Artikel 1 2. InstitutsVergVÄndV Änderung der Institutsvergütungsverordnung
... durch die Wörter „§ 25n des Kreditwesengesetzes" ersetzt. 6. In § 12 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 17" durch die Wörter „§ 25n des ...
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