Tools:
Update via:
Zitierungen von § 1 NotSan-APrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 NotSan-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NotSan-APrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 NotSan-APrV Theoretischer und praktischer Unterricht, praktische Ausbildung (vom 01.10.2023)
... Durch den Unterricht nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, auf der Grundlage fachlichen Wissens ... Nähere regeln die Länder. (3) Durch die praktische Ausbildung nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3 werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, die im Unterricht nach Absatz 1 ...
§ 4 NotSan-APrV Staatliche Prüfung, staatliche Ergänzungsprüfung
... Die staatliche Prüfung für die Ausbildung nach § 1 Absatz 1 umfasst jeweils einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. ...
§ 6 NotSan-APrV Zulassung zur Prüfung
... des Prüflings in amtlich beglaubigter Abschrift, 2. die Bescheinigung nach § 1 Absatz 4 über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen, 3. im Falle der ...
Anlage 3 NotSan-APrV (zu § 1 Absatz 1 Nummer 3) Praktische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern (vom 01.01.2021)
Zitate in Änderungsvorschriften
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
V. v. 04.11.2020 BGBl. I S. 2295
Artikel 2 ATA-OTA-APrVEV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
... der zu prüfenden Person in geeigneter Weise bekannt gegeben." 3. Anlage 3 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 3 ) wird wie folgt geändert: a) Der Nummer 3 werden folgende Sätze ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11044/v186448.htm