Zitierungen von § 6a NotSan-APrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6a NotSan-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NotSan-APrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
V. v. 04.11.2020 BGBl. I S. 2295
Artikel 2 ATA-OTA-APrVEV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
... durch das Wort „zehn" ersetzt. 2. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Nachteilsausgleich (1) Die besonderen ... ersetzt. 2. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „ § 6a Nachteilsausgleich (1) Die besonderen Belange von zu prüfenden Personen mit ...


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