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II. - Organisationserlass der Bundeskanzlerin (BKOrgErl k.a.Abk.)
II.
Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie werden übertragen
- 1.
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer;
- 2.
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die Zuständigkeiten für Energieeinsparung;
- 3.
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Zuständigkeiten für die Energiewende einschließlich der mit der Energiewende verbundenen Aspekte des Klimaschutzes.
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