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IV. - Organisationserlass der Bundeskanzlerin (BKOrgErl k.a.Abk.)
IV.
Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Zuständigkeiten übertragen für
Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.
- 1.
- TK-Wirtschaft, Breitbandstrategie,
- 2.
- Telekommunikationsrecht
Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.
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