Dritte Verordnung zur Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung (3. BerPensVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4380 (Nr. 76); Geltung ab 24.12.2013
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 113 Absatz 1, des § 55a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Satz 3 und 4 und des § 118 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, von denen § 113 Absatz 1 durch Artikel 10 Nummer 4 des Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310) eingefügt und § 55a Absatz 1 zuletzt durch Artikel 20 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) sowie § 118 durch Artikel 6 Nummer 10 des Gesetzes vom 3. April 2013 (BGBl. I S. 610) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1a Nummer 2 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2322) neu gefasst worden ist, und in Verbindung mit § 11 der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung vom 25. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3048), verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Benehmen mit den Aufsichtsbehörden der Länder und nach Anhörung des Versicherungsbeirats:

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Artikel 1 Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Dezember 2013 BerPensV Anlage 1, Anlage 2

Die Pensionsfondsberichterstattungsverordnung vom 25. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3048), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3129) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Anlage 1 wird nach der Kennzahl „62 Bulgarien" die Kennzahl „63 Kroatien" eingefügt.

2.
In Anlage 2 Abschnitt C Nummer 3.3.2.3.3 Fall 2 wird die Angabe „Herkunft 21-60" durch die Angabe „Herkunft 21-63" ersetzt.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Dezember 2013.

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Schlussformel



Die Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

König



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