§ 1 - Luftverkehrsteuer-Festlegungsverordnung 2014 (LuftVStFestV 2014)

V. v. 19.12.2013 BGBl. I S. 4383 (Nr. 77)
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 611-19-3-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben

§ 1 Steuersätze 2014



Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten bleiben die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2014 unverändert. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort

1.
in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz 7,50 Euro,

2.
in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz 23,43 Euro,

3.
in anderen Ländern 42,18 Euro.



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