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Artikel 2 - Fünfte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung (5. DirektZahlVerpflVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.01.2014 BAnz AT 06.01.2014 V1; Geltung ab 07.01.2014
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Artikel 2


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 7. Juli 2014 DirektZahlVerpflV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. Januar 2014.





 

Frühere Fassungen von Artikel 2 Fünfte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.05.2014Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Fünften Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
vom 30.04.2014 BAnz AT 08.05.2014 V1

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 2 Fünfte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 5. DirektZahlVerpflVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. DirektZahlVerpflVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Fünften Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 30.04.2014 BAnz AT 08.05.2014 V1
Artikel 1 1. DirektZahlVerpflVÄndV5ÄndV
... Artikel 2 der Fünften Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 3. ...