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Synopse aller Änderungen der BerHFV am 19.07.2024

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 19. Juli 2024 durch Artikel 3 des ViKoAnwFG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der BerHFV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

BerHFV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 19.07.2024 geltenden Fassung
BerHFV n.F. (neue Fassung)
in der am 19.07.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Formulare


Im Bereich der Beratungshilfe sind zu verwenden:

(Text alte Fassung)

1. vom Rechtsuchenden für den Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe das in Anlage 1 bestimmte Formular mit Hinweisblatt, falls der Rechtsuchende eine natürliche Person ist und den Antrag nicht mündlich stellt,

(Text neue Fassung)

1. vom Rechtsuchenden für den Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe das in Anlage 1 bestimmte Formular mit Hinweisblatt, falls der Rechtsuchende eine natürliche Person ist und den Antrag nicht vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt,

2. von der Beratungsperson für ihren Antrag auf Zahlung einer Vergütung das in Anlage 2 bestimmte Formular.