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Verordnung - Verordnung über die vorübergehende saatgutrechtliche Kennzeichnung und Verpackung für Saatgut von Tomaten (TomSaatgKennzV k.a.Abk.)

Verordnung



Saatgut der Art Tomate darf noch bis zum 30. April 2015 unter der Verwendung von Kennzeichnungs- und Verpackungsmaterial, das mit der Angabe der bisherigen botanischen Bezeichnung „Lycopersicon esculentum Mill." versehen ist, in den Verkehr gebracht werden.