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I. - Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Dezember 2013 zur Änderung des Beschlusses vom 15. November 1993 in der Fassung vom 5. Dezember 2012 (BVerfGB2013 k.a.Abk.)
I.
Der Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 1993 (BGBl. I S. 2492), zuletzt geändert durch Beschluss des Plenums vom 5. Dezember 2012 (BGBl. 2013 I S. 80), wird wie folgt geändert:
Der Abschnitt A. II. erhält folgende Fassung:
Der Abschnitt A. II. erhält folgende Fassung:
- „II.
- für Normenkontrollverfahren und Verfassungsbeschwerden, die in den Geschäftsjahren 2009 bis 2014 eingehen, aus den Rechtsbereichen
- 1.
- des Vertriebenenrechts;
- 2.
- des Waffenrechts;
- 3.
- des Petitionsrechts;
- 4.
- des Rechts der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung (soweit es sich nicht um Erkenntnisverfahren handelt);
- 5.
- des Körperschaftsteuerrechts und des Umwandlungssteuerrechts;
- 6.
- des Insolvenzrechts (ausgenommen Verfahren, in denen eine Verletzung von Artikel 12 GG gerügt wird);
- 7.
- des Wohnungseigentumsrechts;".
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