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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2017 aufgehoben

§ 2 - Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft (2. WäschDLArbbV k.a.Abk.)

V. v. 27.01.2014 BAnz AT 31.01.2014 V1
Geltung ab 01.02.2014 bis 01.10.2017; FNA: 810-1-66-2 Arbeitsförderung

§ 2 Anwendungsausnahmen



Die Verordnung findet keine Anwendung auf Wäschereidienstleistungen, die von Werkstätten für behinderte Menschen im Sinne des § 136 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbracht werden.

 
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