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Zitierungen von § 9 DGIAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 DGIAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DGIAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2622
Artikel 1 1. GeistwStiftGÄndG Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
... regelt die Satzung." 8. § 8 wird durch die folgenden §§ 8 und 9 ersetzt: „§ 8 Direktionsversammlung (1) Die ... der anwesenden Mitglieder. (5) Die Einzelheiten regelt die Satzung. § 9 Direktorinnen und Direktoren der Institute (1) Der Stiftungsrat bestellt für ... (3) Die Einzelheiten regelt die Satzung." 9. Der bisherige § 9 wird § 10 und wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt ...