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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.07.2014 aufgehoben
§ 2 - Verordnung über die Nichtanwendung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers (WMaisWBBekVNAnwV k.a.Abk.)
V. v. 24.02.2014 BAnz AT 25.02.2014 V1; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1204
Geltung ab 26.02.2014; FNA: 7823-5-15-1 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 26.02.2014; FNA: 7823-5-15-1 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 2 Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt am 25. August 2014 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird. *)
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- *)
- Anm. d. Red.: Die angezeigte Verordnung selbst wurde durch Artikel 1 V. v. 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1204) aufgehoben.
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 25. Februar 2014.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers und zur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung V. v. 21. Juli 2014 BGBl. I S. 1204 m.W.v. 26. Juli 2014
Frühere Fassungen von § 2 Verordnung über die Nichtanwendung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 26.07.2014 | Artikel 1 Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers und zur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung vom 21.07.2014 BGBl. I S. 1204 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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