§ 11 Verweisungen auf Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
Verweisungen in dieser Verordnung auf Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union beziehen sich auf die in der Anlage angegebenen Fassungen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAgrargeoschutz-Verweisanpassungsverordnung (AgrarGeoSVAV)
V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215, 350
Artikel 7 AgrarGeoSVAV Änderung der Weinrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung ... (BGBl. 2023 I Nr. 114) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „§ 11a Übergangsregelung aus ... ihrer jeweils in Bezug genommenen Fassung weiterhin Anwendung finden, ist Nummer 5 der Anlage zu § 11 in der bis zum 27. Juni 2024 geltenden Fassung weiter anzuwenden." 2. In der ... bis zum 27. Juni 2024 geltenden Fassung weiter anzuwenden." 2. In der Anlage zu § 11 wird in Nummer 5 die Angabe „Verordnung (EU) 2021/2117 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. ...
Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung und der Weinrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
V. v. 19.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 114
Artikel 2 LMRStVuaÄndV Änderung der Weinrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung ... 2022 (BGBl. I S. 1876) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Verweisungen auf Vorschriften in Rechtsakten ... wird wie folgt geändert: 1. § 11 wird wie folgt gefasst: „ § 11 Verweisungen auf Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der ... Fassungen." 2. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 11 ) Fundstellenverzeichnis der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der ...
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