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Bekanntmachung über das Inkrafttreten von § 1 in Verbindung mit Nummer 33 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlGInkrB k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Nach Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2543) wird hiermit bekannt gemacht, dass für das Vorhaben Nummer 33 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes die nach § 14b Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderliche strategische Umweltprüfung abgeschlossen wurde und § 1 in Verbindung mit der Nummer 33 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze am 8. Januar 2014 in Kraft getreten ist.
Schlussformel
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Im Auftrag Dorothee Mühl
Im Auftrag Dorothee Mühl
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