§ 12 - Schuhmachermeisterverordnung (SchuhmMstrV)

V. v. 03.03.2014 BGBl. I S. 220 (Nr. 9); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.07.2014; FNA: 7110-3-192 Handwerk im Allgemeinen
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§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 12 ändert mWv. 1. Juli 2014 SchuhmMstrV

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Schuhmachermeisterverordnung vom 8. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1677) außer Kraft.



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