Artikel 2 - Erste Verordnung zum Erlass und zur Änderung lotsrechtlicher Vorschriften (1. SeeLRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 25.02.2014 BGBl. I S. 234 (Nr. 10); Geltung ab 15.03.2014
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Artikel 2 Änderung der NOK I Seelotsen-Grundausbildungs-Verordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. März 2014 NOKILotsGAusbV § 10

§ 10 der NOK I Seelotsen-Grundausbildungs-Verordnung vom 26. Januar 2009 (BGBl. I S. 94) wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 2 Erste Verordnung zum Erlass und zur Änderung lotsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. SeeLRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. SeeLRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 565 10. ZustAnpV Änderung der NOK I Seelotsen-Grundausbildungs-Verordnung
... NOK I Seelotsen-Grundausbildungs-Verordnung vom 26. Januar 2009 (BGBl. I S. 94), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Februar 2014 (BGBl. I S. 234) geändert worden ist, werden jeweils die ...


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