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Bekanntmachung - Gedenkmünze „Hänsel und Gretel" (GMünze10EuroHänsel k.a.Abk.)
B. v. 28.02.2014 BGBl. I S. 250 (Nr. 10)
Geltung ab 06.02.2014; FNA: 692-1-66 Ausprägung von Euro-Münzen
Geltung ab 06.02.2014; FNA: 692-1-66 Ausprägung von Euro-Münzen
Bekanntmachung
Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „Hänsel und Gretel" eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen. Diese Münze ist die dritte von insgesamt sechs Ausgaben im Rahmen der in 2012 begonnenen Serie „200 Jahre Grimms Märchen". Am 20. Dezember 1812 erschien der erste Band der Kinder- und Hausmärchen der Gebrüder Grimm.
Die Auflage der Münze beträgt ca. 1.400.000 Stück, davon ca. 200.000 Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe (Prägezeichen G).
Die Münze wird ab dem 6. Februar 2014 in den Verkehr gebracht. Die 10-Euro-Gedenkmünze in der Stempelglanzqualität besteht aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (CuNi25), hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 14 Gramm. Die Spiegelglanzmünze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 16 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
Die Bildseite stellt die Schlüsselszene des Märchens dar, in der die Hexe die Kinder überrascht. Das Hexenhaus wird durch einen herabgefallenen und angebissenen Lebkuchenziegel angedeutet.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „G" der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe, die Jahreszahl 2014 sowie die zwölf Europasterne. Auf der Wertseite der Münze in Spiegelglanzqualität ist zusätzlich die Angabe „SILBER 625" aufgeprägt.
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
Die Auflage der Münze beträgt ca. 1.400.000 Stück, davon ca. 200.000 Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe (Prägezeichen G).
Die Münze wird ab dem 6. Februar 2014 in den Verkehr gebracht. Die 10-Euro-Gedenkmünze in der Stempelglanzqualität besteht aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (CuNi25), hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 14 Gramm. Die Spiegelglanzmünze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 16 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
Die Bildseite stellt die Schlüsselszene des Märchens dar, in der die Hexe die Kinder überrascht. Das Hexenhaus wird durch einen herabgefallenen und angebissenen Lebkuchenziegel angedeutet.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „G" der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe, die Jahreszahl 2014 sowie die zwölf Europasterne. Auf der Wertseite der Münze in Spiegelglanzqualität ist zusätzlich die Angabe „SILBER 625" aufgeprägt.
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
- „KNUPER, KNUPER, KNEISCHEN …".
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11108/a187091.htm