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Änderungen an Zweite Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 01.01.2017(Aufhebung)§ 3 Zweite Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
vom 21. März 2014 (BAnz AT 26.03.2014 V1)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
V. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 333
-
Fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
V. v. 20.12.2022 BAnz AT 23.12.2022 V2
-
Vierte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
V. v. 20.08.2020 BAnz AT 31.08.2020 V1
-
Dritte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
V. v. 26.05.2017 BAnz AT 31.05.2017 V1

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Erste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
V. v. 21.12.2011 BAnz. S. 4608

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.