Artikel 3 - Fünfte Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften (5. RhMosSchRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.03.2014 BGBl. 2014 II S. 242; Geltung ab 28.03.2014, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 3 Inkraftsetzen von Beschlüssen der Moselkommission


Artikel 3 wird in 3 Vorschriften zitiert

Folgende von der Moselkommission (MK) in ihren Plenarsitzungen in Straßburg, Metz und Bonn und im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse zur Änderung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (Anlage zu Artikel 1 der Verordnung vom 3. September 1997 zur Einführung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (BGBl. 1997 II S. 1670, Anlageband)), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 21. Juni 2012 (BGBl. 2012 II S. 618, 1144) geändert worden ist, werden hiermit auf der Mosel in Kraft gesetzt:

1.
Beschluss vom 3. Dezember 2010, MK-II-10.2.2 (fin.), soweit die noch nicht in Kraft gesetzte Änderung zu Anlage 8 Abschnitt I der Moselschifffahrtspolizeiverordnung betroffen ist;

2.
Beschluss vom 19. Juni 2012, MK-I-12-4.1-3-1 (fin.);

3.
Beschluss vom 19. Juni 2012, MK-I-12-4.1-4-1 (fin.);

4.
Beschluss vom 4. Dezember 2012, MK-II-12-4.2. (fin.);

5.
Beschluss vom 22. Mai 2013, POL-II-13-4.1-2-3.

Die Beschlüsse werden nachstehend als Anlage 3 veröffentlicht.

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Zitierungen von Artikel 3 Fünfte Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 5. RhMosSchRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. RhMosSchRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 5. RhMosSchRÄndV Inkrafttreten
... (2) Im Übrigen treten diese Verordnung und die in Artikel 1 Nummer 2 und 3 und Artikel 3 genannten Beschlüsse am Tag nach der Verkündung in ...
Anlage 3 5. RhMosSchRÄndV (zu Artikel 3) Änderungen der Moselschifffahrtspolizeiverordnung
 
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Zitat in folgenden Normen

Dritte Verordnung zur Änderung moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften
V. v. 21.05.2014 BGBl. 2014 II S. 362
Artikel 1 3. MoselSchPVÄndV Inkraftsetzen von Beschlüssen der Moselkommission
... Anlageband)), die zuletzt durch Beschluss vom 22. Mai 2013 (POL-II-13-4.1-2-3) (Anlage zu Artikel 3 der Verordnung vom 21. März 2014 (BGBl. 2014 II S. 242, 252)) geändert worden ist, ...


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