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Bekanntmachung über das Inkrafttreten von § 1 in Verbindung mit Nummer 29 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlGInkrB k.a.Abk.)

B. v. 17.03.2014 BGBl. I S. 271 (Nr. 11); Geltung ab 07.03.2014
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 7. März 2014 BBPlG 2. NABEEG Artikel 5

Nach Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2543) wird hiermit bekannt gemacht, dass für das Vorhaben Nummer 29 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes die nach § 14b Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderliche strategische Umweltprüfung abgeschlossen wurde und § 1 in Verbindung mit der Nummer 29 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze am 7. März 2014 in Kraft getreten ist.


Schlussformel



Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Im Auftrag Dr. Mühl

 
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