Berichtigung des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMGÄndGBer k.a.Abk.)

B. v. 24.03.2014 BGBl. I S. 272 (Nr. 11); Geltung ab 17.10.2013
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 17. Oktober 2013 16. AMGÄndG Artikel 1, AMG § 58e

Das Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3813) ist wie folgt zu berichtigen:

In § 58e Absatz 1 Satz 3 ist die Angabe „Satz 1 Nummer 2" durch die Angabe „Satz 2 Nummer 2" zu ersetzen.

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Schlussformel



Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag Buettner-Peter



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