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Artikel 58 - Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (5. FortbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274 (Nr. 12); Geltung ab 03.04.2014
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Artikel 58 Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büro- und Projektorganisation und Geprüfte Fachkauffrau für Büro- und Projektorganisation


Artikel 58 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 3. April 2014 FachkBüroOrgPrV Anlage 1, Anlage 2

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büro- und Projektorganisation und Geprüfte Fachkauffrau für Büro- und Projektorganisation vom 9. Februar 2012 (BGBl. I S. 268) wird wie folgt geändert:

1.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nach der Angabe „(BGBl. I S. 268)" werden die Wörter „, die durch Artikel 58 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist," eingefügt.

b)
Vor dem Wort „Datum" wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:

„Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2)."

2.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
Im einleitenden Satzteil werden nach der Angabe „(BGBl. I S. 268)" die Wörter „, die durch Artikel 58 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist," eingefügt.

b)
Vor dem Wort „Datum" wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:

„Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2)."

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Zitierungen von Artikel 58 Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 58 5. FortbVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. FortbVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 21.08.2014 BGBl. I S. 1459, 1600
Artikel 1 3. FortbVÄnduAufhV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büro- und Projektorganisation und Geprüfte Fachkauffrau für Büro- und Projektorganisation
... Büro- und Projektorganisation vom 9. Februar 2012 (BGBl. I S. 268), die durch Artikel 58 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, wird wie folgt ... das Wort „Fachwirtin" ersetzt. bb) Die Wörter „durch Artikel 58 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274)" werden durch die Wörter ... das Wort „Fachwirtin" ersetzt. bb) Die Wörter „durch Artikel 58 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274)" werden durch die Wörter ...