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Artikel 2 - Vierte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See (4. GGVSeeÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wortlaut der Gefahrgutverordnung See in der vom 9. April 2014 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

 
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Zitierungen von Artikel 2 Vierte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 4. GGVSeeÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. GGVSeeÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung See
B. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 301
Bekanntmachung GGVSeeNB2014
... Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 298) wird nachstehend der Wortlaut der ...