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Artikel 7b - Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (10. FeVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 7b Änderung der Neunten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften


Artikel 7b wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. April 2014 9. FeVuaÄndV Artikel 2, Artikel 4

Die Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. November 2013 (BGBl. I S. 3920) wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 2 Nummer 7 wird § 44 Absatz 1 aufgehoben.

2.
Artikel 2 Nummer 18 wird aufgehoben.

3.
Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe j wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 7b Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7b 10. FeVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. FeVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 10. FeVuaÄndV Inkrafttreten
... Artikel 1 Nummer 22 und 26 Buchstabe d tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. (3) Artikel 7b tritt am Tag nach der Verkündung in ...