Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 25 - Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen (4. TierSeuchRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576 (Nr. 16); Geltung ab 01.05.2014
|

Artikel 25 Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit


Artikel 25 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2014 BlauzungenV § 8

§ 8 der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit vom 22. März 2002 (BGBl. I S. 1241), die zuletzt durch Artikel 13 der Verordnung vom 13. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2720) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„§ 8 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 3 Absatz 1, 1a oder Absatz 2 oder § 5 Absatz 2 oder Absatz 3 Satz 1 oder Satz 2 Nummer 1 zuwiderhandelt,

2.
entgegen § 3 Absatz 3 nicht sicherstellt, dass ein Tier nicht verbracht wird,

3.
entgegen § 6 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet oder

4.
entgegen § 6b Satz 1 ein Tier nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig untersuchen lässt."



 

Zitierungen von Artikel 25 Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 25 4. TierSeuchRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. TierSeuchRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
B. v. 30.06.2015 BGBl. I S. 1095
Bekanntmachung BlauzungenVNB
... 13. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2720), 8. den am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Artikel 25 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388), 9. den am 9. Juli 2015 in Kraft ...

Zweite Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.06.2015 BGBl. I S. 1092
Artikel 1 2. BlauzRuaÄndV Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
... gegen die Blauzungenkrankheit vom 22. März 2002 (BGBl. I S. 1241), die zuletzt durch Artikel 25 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388) geändert worden ist, wird wie folgt ...