Bekanntmachung über die Geltung von Teilen des Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (EnergieStGuaÄndGBek k.a.Abk.)

B. v. 28.04.2014 BGBl. I S. 453 (Nr. 18); Geltung ab 01.04.2011
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Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. April 2011 EnergieStGuaÄndG Artikel 1, Artikel 2, Artikel 5

Nach Artikel 5 Absatz 2 Satz 2, Absatz 2a Satz 2 und Absatz 6 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 282, 1726) wird hiermit bekannt gemacht, dass

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eine beihilferechtliche Genehmigung zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a des Gesetzes vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 282, 1726) nicht erforderlich ist und Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a des genannten Gesetzes damit mit Wirkung vom 1. April 2011 in Kraft getreten ist;

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die zu Artikel 1 Nummer 10 und Artikel 2 Nummer 3 des vorbezeichneten Gesetzes erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigungen durch die Europäische Kommission nicht erteilt werden.

Artikel 1 Nummer 10 und Artikel 2 Nummer 3 des Gesetzes vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 282, 1726) werden daher zu keinem Zeitpunkt in Kraft treten.

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Bundesministerium der Finanzen

Im Auftrag Dietmar Jakobs



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