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Artikel 1 - Gesetz zu dem Abkommen vom 8. April 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit (UruguaySozSichAbkG k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Folgenden in Berlin am 8. April 2013 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:

1.
dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit,

2.
der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 8. April 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit (Durchführungsvereinbarung).

Das Abkommen und die Durchführungsvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.



 

Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zu dem Abkommen vom 8. April 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 UruguaySozSichAbkG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UruguaySozSichAbkG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 UruguaySozSichAbkG
... Vereinbarungen zur Durchführung des Abkommens sowie Änderungen der in Artikel 1 Nummer 2 genannten Durchführungsvereinbarung in Kraft zu setzen und die zur Durchführung ...