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Artikel 1 - Gesetz zu dem Abkommen vom 8. April 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit (UruguaySozSichAbkG k.a.Abk.)
G. v. 08.05.2014 BGBl. 2014 II S. 330
Geltung ab 15.05.2014; FNA: 826-2-61 Allgemeine und gemeinsame Vorschriften
Geltung ab 15.05.2014; FNA: 826-2-61 Allgemeine und gemeinsame Vorschriften
Artikel 1
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Folgenden in Berlin am 8. April 2013 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
- 1.
- dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit,
- 2.
- der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 8. April 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit (Durchführungsvereinbarung).
Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zu dem Abkommen vom 8. April 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 UruguaySozSichAbkG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UruguaySozSichAbkG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 2 UruguaySozSichAbkG
... Vereinbarungen zur Durchführung des Abkommens sowie Änderungen der in Artikel 1 Nummer 2 genannten Durchführungsvereinbarung in Kraft zu setzen und die zur Durchführung ...
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