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Änderung Anlage 3 See-BV vom 31.07.2021

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Anlage 3 See-BV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.07.2021 geltenden Fassung
Anlage 3 See-BV n.F. (neue Fassung)
in der am 31.07.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 28.07.2021 BGBl. I S. 3236

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (zu § 30) Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Schiffsführer auf Kleinfahrzeugen


(Text neue Fassung)

Anlage 3 (zu § 30) Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän NK 100


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Schiffsführer auf Kleinfahrzeugen haben die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlangen, die sie befähigen, die nachstehend in Nummer 1 aufgeführten Tätigkeiten auszuüben. Unter Beachtung der unter Nummer 2 aufgeführten allgemeinen Ausbildungsziele hat sich die Ausbildung auf die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 genannten Gebieten zu erstrecken.

1. Tätigkeiten der Schiffsführer



Die nach § 30 Absatz 6 Nummer 2 notwendigen Kompetenzen müssen die Bewerber befähigen, die nachstehend in Nummer 1 aufgeführten Tätigkeiten auszuüben. Unter Beachtung der unter Nummer 2 aufgeführten allgemeinen Ausbildungsziele hat sich die Ausbildung auf die Vermittlung der nach den in Nummer 3 genannten Lernbereichen zu erwerbenden notwendigen Kompetenzen zu erstrecken.

1. Tätigkeiten der Kapitäne NK 100

(Textabschnitt unverändert)

Sie haben im Rahmen ihrer Befugnisse folgende Tätigkeiten im nautischen Dienst auf Kleinfahrzeugen auszuüben:

1.1 Navigieren und Manövrieren eines Schiffes, Bedienen und Überwachen der technischen Einrichtungen auf der Brücke, Organisieren und Überwachen des Brücken- und Wachdienstes,

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1.2 Überwachen des Seeraums und Führen des Schiffes,

1.3 Durchführen und Überwachen des Seefunkverkehrs,



1.2 Überwachen des Seeraumes und Führen des Schiffes,

1.3 Durchführen und Überwachen des Seefunkverkehrs im Seegebiet A1,

1.4 Planen, Durchführen und Überwachen der im nautischen Bereich anfallenden Arbeiten im Schiffsbetrieb,

1.5 Einschätzen von Abläufen im Maschinenbetrieb,

1.6 Herstellen und Überwachen der Seetüchtigkeit des Schiffes,

1.7 Überwachen der Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerschutz-, Rettungs- und sonstigen Sicherheitseinrichtungen des Schiffes,

1.8 Durchführen und Überwachen von Verwaltungsaufgaben,

1.9 Wahrnehmen der Fürsorgepflicht für die Besatzung,

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1.10 Führen von Menschen im Schiffsbetrieb, Planen und Durchführen des Arbeitseinsatzes und der Ausbildung an Bord,



1.10 Führen von Menschen im Schiffsbetrieb, Planen und Durchführen des Arbeitseinsatzes,

1.11 Instandhaltung,

1.12 Durchführen der durch Gesetz und anderer Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben und

1.13 Durchführen der vom Reeder übertragenen Aufgaben.

2. Allgemeine Ausbildungsziele

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Schiffsführer müssen in der Lage sein, die Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 aufgeführten Gebieten sicher anzuwenden und die fachlichen Zusammenhänge und technischen Vorgänge im Schiffsbetrieb zu beurteilen.

3. Kenntnis- und Fertigkeitsgebiete

Für den Erwerb des Befähigungsnachweises zum Schiffsführer sind die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den folgenden Gebieten nachzuweisen:

3.1 Navigation

3.1.1 Terrestrische Navigation

Kursbestimmung


Standlinien
und Schiffsorte

Stromnavigation


Nautische Druckschriften
und Veröffentlichungen



Kapitäne NK 100 müssen in der Lage sein, die in den in Nummer 3 aufgeführten Lernbereichen zu erwerbenden Kompetenzen sicher anzuwenden und die fachlichen Zusammenhänge und technischen Vorgänge im Schiffsbetrieb zu beurteilen.

3. Kompetenzen

Für den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän NK 100 sind die notwendigen Kompetenzen in den folgenden Lernbereichen nachzuweisen:

3.1 Gesellschaft und Kommunikation

3.1.1 Bedarfsgerechte Kommunikation

Englische Fachsprache mündlich und schriftlich


IMO-Standardredewendungen

3.1.2 Sozial-
und Arbeitsrecht

Sozialversicherungswesen


Seearbeitsrecht

Tarifvertragswesen

3.1.3 Arbeitsschutz an Bord

Arbeitsschutzrecht

Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation, Arbeitszeiten, Ruhezeiten
und Ruhepausen

Durch- und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen, Wirkungskontrollen und die Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation

3.2 Schiffsführung

3.2.1 Terrestrische Navigation

Schiffsortbestimmung mit Landmarken, Seezeichen und Koppelnavigation


Arbeiten in der Seekarte

Seezeichen und Betonnungssysteme

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Grundlagen der Gezeitenlehre

3.1.2 Technische
Navigation

Bedienung von Lot-
und Fahrtmessanlagen

Bedienung von Funkortungsanlagen


Bedienung von Kompassanlagen


Auswertung
der Messergebnisse von Lot-, Fahrtmess- und Funkortungsanlagen

Satellitennavigationsverfahren

Radarnavigations-
und Plottverfahren

ARPA-Anlagen


Bedienung von Selbststeueranlagen


3.2 Seeschifffahrtsrecht


Öffentliches Schifffahrtsrecht
und Seearbeitsrecht, insbesondere:

Vorschriften über
die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt

Flaggenrecht


Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz


Seearbeitsgesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen


Schiffssicherheitsgesetz, Schiffssicherheitsverordnung

Internationale und nationale Vorschriften zum Schutze
der Meeresumwelt

Internationale
und nationale Verkehrsvorschriften

Vorschriften über das Fernmeldewesen


Strandrecht, Fundrecht


Amtliche Schiffspapiere


Schiffsabfertigung


Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften


Richtlinien und Merkblätter der Berufsgenossenschaft


3.3 Seemannschaft


3.3.1 Sicherheitstechnik


Brandschutz, Brandbekämpfung


Rettung von Personen, Schiff und Ladung


Verhalten bei Schiffsunfällen


Überleben
in Seenot

Sicherheitsdienst


Instandhaltung der Sicherheitseinrichtungen


3.3.2 Konstruktion
und Bau des Schiffes



Nautische Veröffentlichungen

Absetzen von Fahrtrouten entlang
der Küste

Kursbestimmung

Stromnavigation

3.2.2 Praktische
Navigation

Schiffsführung im Rahmen einer Wache

Schiffsführung in besonderen Situationen

Ein-Mann-Fahr-
und Wachbetrieb

Bahnplanung, -ausführung und -kontrolle mit rationellen Methoden und Hilfsmitteln


Beurteilung und Erhalt der Seeverkehrssicherheit


Überwachung
der technischen Systeme und Entscheidungsfindung im Störfall

Klare, eindeutige
und effektive Durchführung der internen und externen Kommunikation

3.2.3 Nautische Informationssysteme


Meldungen nach den Allgemeinen Grundsätzen für Schiffsmeldesysteme sowie den einschlägigen VTS-Verfahren


3.2.4 Radarnavigation inklusive ARPA


Aufbau
und Arbeitsweise des Radargerätes sowie die verschiedenen Darstellungsarten

Bedienung
des Radargerätes (inklusive ARPA-Funktionalitäten)

Auswertung und Deutung
der gewonnenen Informationen

Beurteilung der Leistungsgrenzen


Erkennung von Fehlechos


3.2.5 Gezeitenkunde


Wirkung
der Gezeiten

Hoch-
und Niedrigwasserzeiten für einen bestimmten Ort

Bestimmung der Höhe der Gezeit anhand der Gezeitentafeln


3.2.6 Technische Navigationssysteme


Funktionsprinzipien, Leistungsgrenzen und Bedienung von:


Kompassanlagen


Kursreglern


Bahnreglern


Fahrtmessanlagen


Echolotanlagen


Satellitennavigationsanlagen


Automatic Identification System (AIS)


3.2.7 Seeverkehrsrecht


Kollisionsverhütungsregeln von 1972
in ihrer jeweils geltende Fassung (KVR)

Seeschifffahrtsstraßenordnung


Regelungen zum Wachdienst


3.2.8 Schiffbau
und Stabilität

Schiffbauteile und -verbände

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Werftunterlagen, Freibord, Vermessung und Klassifikation

3.3.3 Stabilität und Trimm des Schiffes

Methoden zur Feststellung, Beurteilung und Beeinflussung von Trimm und Stabilität

Einflüsse auf die Stabilität




Werftunterlagen, Vermessung und Klassifikation

Methoden zur Feststellung, Beurteilung und Beeinflussung von Stabilität und Trimm

Stabilität und Schwimmfähigkeit des beschädigten Schiffes

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3.3.4 Manövrieren



Organisation notwendiger Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten

3.2.9 Manöverkunde


Manövrierverhalten und Handhabung von Schiffen im Hafen, im Revier und auf See, in schwerem Wetter und im Eis

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3.4 Bedienung und Überwachung von Schiffsmotorenanlagen bis zu 300 kW

3.5 Aufbau,
Wirkungsweise und Ablesen meteorologischer Instrumente

3.6 Beschränkt
gültiges Betriebszeugnis für Funker

3.7 Erste-Hilfe


3.8 Englische Fachsprache, Seefahrtstandardvokabular, Seeproteste
und Berichte in englischer Sprache.



Drehen auf engem Seeraum

Berücksichtigung von Sogeffekten beim Heranfahren/Längsseitsgehen an größere Schiffe

An-
und Ablegen unter Berücksichtigung des Einflusses von Strom und Wind

Leinenführung

Ankermanöver

3.2.10 Meteorologie

Aufbau,
Wirkungsweise und Ablesen meteorologischer Instrumente

Informationsdienste, die verlässliche meteorologische Daten regelmäßig zur Verfügung stellen

Bewertung meteorologischer Daten

Wetterlagebeurteilung in Bezug auf die sichere Durchführung der Seereise

Erkennen von Wetterverschlechterungen und Ableiten von Maßnahmen

3.2.11 Funkverkehr

Beschränkt
gültiges Betriebszeugnis für GMDSS-Funker (ROC)

Gefahrenverhütung beim Umgang mit Funkgeräten


Funkverkehr in Notfallsituationen

3.3 Steuerung des Schiffsbetriebes
und Fürsorge für Personen an Bord

3.3.1 Nationales Recht

Nationale Vorschriften kennen und anwenden

Zeugnisse sowie andere Dokumente, die an Bord mitgeführt werden müssen

Maßnahmen zum sicheren Schiffsbetrieb nach Maßgabe nationaler Vorschriften (Verantwortlichkeiten, Organisation und Durchführung)

Flaggenstaatskontrolle

Kontrolle der Klassifikationsgesellschaften

Fahrgastregistrierung

3.3.2 Maritimer Umweltschutz

Meeresverschmutzungsverhütungsvorschriften

Verhütung der Verschmutzung der Meeresumwelt

Entsorgung jeglicher umweltverschmutzender Substanzen

Dokumentation durchgeführter Maßnahmen

3.3.3 Maßnahmen
in Notfällen

Notfallpläne zur Eigen- und Fremdrettung, Kollision und weiterer Notlagen

Notfallübungen

Beurteilung der Schiffssicherheit

Verhalten bei Schiffsunfällen

Vorbeugende Maßnahmen zur Verbesserung der Schiffssicherheit

Einsatzbereitschaft der Geräte und Anlagen der Schiffssicherheit

3.3.4 Suche und Rettung (SAR)

Handbuch zur internationalen Suche und Rettung (IAMSAR Manual)

Koordinierung von Rettungsmaßnahmen

Suchmuster bei Mann-über-Bord Situationen

Verfahren zur Rettung von Personen aus dem Wasser

3.4 Schiffsbetriebstechnik

3.4.1 Antriebsanlagen bis 300 Kilowatt; Bedienung und Systemüberwachung

Beschreibung schiffstechnischer Anlagen

Funktion von Antriebssystemen und elektrischen Anlagen

Anlagenteile, wie z. B. Kraftstofffilter, Schmierölfilter, Luftfilter, Ölpeilstäbe, Stevenrohrabdichtung erkennen und Verschleißteile aus technischen Unterlagen zuordnen

Verständnis der Betriebshandbücher der schiffstechnischen Anlagen

Verständnis der notwendigen schiffstechnischen Unterlagen

Betrieb, Kontrolle und Fehlersuche sowie Fehlerbeseitigung

Typenschilder und Kennzeichnungen

Systeme für den Betrieb von Motoren einschließlich des Bilgensystems

Verschleißteile wechseln, zuordnen und Ersatz bestellen

Kontrolle der Füllstände, Beurteilung der Verbräuche und Ableitung von Maßnahmen

Durchführung von Betriebsbeobachtungen, Ablesung der Betriebswerte und Ableitung von Maßnahmen

Reaktion auf Alarme und Ableitung von Maßnahmen